«Zahlä und Faktä»

Die Korporation Weggis

Im Laufe des 5. Jahrhunderts n. Chr. Erobern Germanenstämme im Zuge einer europaweiten Völkerwanderung auch das Gebiet der heutigen Schweiz. In diesem Gebiet entwickeln die Alemannen neue Formen der Landwirtschaft. Es gibt einerseits ein Sondergut jedes Einzelnen, andererseits aber auch die gemeinsamen «Allmenden». Am 31. März 1378 wurde in Weggis der Grundstein für ein selbständiges Gemeindewesen gelegt. Die Dorfgemeinschaft bewirtschaftete die Alpen, Weiden, Wälder, Fischenze und Weihergärten. Erst im 19. Jahrhundert wurden in Weggis die verschiedenen Gemeinden wie Polizeigemeinde, Waisengemeinde, Kirchgemeinde und Korporationsgemeinde gebildet.

 

1831 wird aus der mittelalterlichen «Allmendgenossenschaft» die Personalkorportion gegründet. Unter dieser Personalkorporation versteht man die alten Geschlechter von Weggis, welche die gemeinsamen Güter miteinander bewirtschafteten. Einige dieser alten Geschlechter sind in der Zwischenzeit ausgestorben. Die Geschlechter Dahinden, Hofmann, Küttel, Lottenbach, Schilliger, Stalder, Suter, Waldis, Zimmermann und Zurmühle haben bis heute überlebt. Dazu kamen die Einbürgerungen von verschiedenen Familien. Auch heute besteht für Bürger von Weggis die Möglichkeit, sich bei der Korporation einzubürgern. Alle Korporationsbürger können, nach Absprache mit dem Verwalter, Brennholz aus dem Korporationswald beziehen. Ebenso haben alle Bürger anrecht auf ein verbilligtes Fischpatent aus der Fischenze Weggis.

 

1833 wurden die verschiedenen, öffentlichen Aufgaben zwischen der Korporationsgemeinde, der Einwohnergemeinde und der Ortsbürgergemeinde verteilt. Der Korporation wurde damals das Kollaturrecht zugesprochen. Zu dieser Kollatur gehörten die Güter, Pfarrhof, Kaplanenhaus, Brunnenanlage «Fischerbueb», Wasserrechte auf Grossmatte sowie die Wahl und Besoldung der Geistlichen. Die Kirchensteuer wurde jedoch der Korporation entzogen und der Kirchgemeinde übertragen. Im Laufe der Jahre konnten einige Verpflichtungen an die Kirchgemeinde abgetreten werden. 1994 wurden die Pfrundhäuser unentgeltlich an die Kirchgemeinde übertragen, ebenso das Wahlrecht der Geistlichen.

 

Die Korporation ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und ist somit dem Gemeindegesetz unterstellt. Gegenüber einer Einwohnergemeinde kann die Korporation keine Steuern erheben. Die finanziellen Mittel müssen erwirtschaftet werden. Die Personalkorporation besteht heute aus ca. 300 Bürgerinnen und Bürger. Weggis hat als erste Korporation das Frauenstimmrecht eingeführt. Der Korporationsrat besteht aus einem Präsidenten, einem Verwalter und einem Säckelmeister. Die Kanzlei wird von der Schreiberin geführt.

 

Korporation Weggis | Luzernerstrasse 37 | 6353 Weggis 
Telefon 041 390 17 75 | E-Mail info@korporation-weggis.ch        Datenschutz